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19.11.2009
Ersthelferweiterbildung bei Sembach
Im November 2009 wurde bei der Firma Sembach ein Ersthelferweiterbildungskurs, gemäß Unfallverhütungsvorschrift (UVV) BGV A1 (Grundsätze der Prävention), durchgeführt. Diese gesetzlich vorgeschriebene Ersthelferweiterbildung muss im Turnus von zwei Jahren mittels einer von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle durchgeführt werden. In vier Doppelstunden wurden die Teilnehmer in Theorie und Praxis von einem Ausbilder des Bayrischen Roten Kreuzes ausführlich und umfangreich geschult.

